Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen für die Tattoo Messe Passau
Veranstalter
5IVE - Events GbR, vertreten durch die Gesellschafter Patrick Art und Andreas Varvara, Lusenstraße 5, D-94104 Tittling
Im Folgenden „VA“ genannt.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Teilnahme kann nur durch Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars and den VA erfolgen. Der VA behält sich die Annahme des Vertragsangebots vor. Aus der Anmeldung ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.
Zulassung und Annahme des Vertrages
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung und Übersendung der Rechnung an den Teilnehmer (im Folgenden „TN“ genannt) zustande. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluß besteht nicht.
Der VA behält sich die Auswahl der Teilnehmer vor. Ein Konkurrenzausschluss kann weder verlangt noch zugesagt werden.
Veröffentlichung von Namen
Der TN gestattet dem VA mit Unterzeichnung der Anmeldung die Veröffentlichung des Namens des TN sowie ggfs. weiterer Daten und deren Speicherung.
Höhere Gewalt und Änderung
Unvorhersehbare Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen, und nicht vom VA zu vertreten sind, berechtigen den VA
1. die Veranstaltung vor Eröffnung abzusagen. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung abgesagt bzw. geschlossen werden, ist die Standmiete vom TN in voller Höhe zu tragen. In anderen Fällen werden die nicht vermeidbaren Kosten auf die Teilnehmer anteilig umgelegt maximal in Höhe der vereinbarten Standmiete.
2. die Veranstaltung zeitlich zu verlegen.
3. die Veranstaltung zu verkürzen. Die Standgebühr ist fällig und wird ggfs. nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich des TN ist ausgeschlossen.
Absage, Verlegung und Veränderung der Dauer der Veranstaltung
Der VA ist berechtigt aus wichtigem Grund die Veranstaltung abzusagen bzw. diese örtlich oder zeitlich zu verlegen oder deren Dauer zu verändern. Veränderung der Raumverhältnisse und/oder polizeilich oder ordnungsamtliche Auflagen berechtigen den VA die Standfläche des TN zu verlegen oder zu verändern. Diese Veränderung wird dann Bestandteil des Vertrages.
Eine Absage wegen nicht Erreichung der Mindestteilnehmerzahl behält sich der VA vor. Schadensersatzansprüche bleiben für beide Teile ausgeschlossen. Hat der VA den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, so schuldet der TN die Standgebühr nicht.
Zahlungsbedingungen
Mit Zusendung der Bestätigung und des Vertrages wird die Standmiete in Rechnung gestellt. Der Betrag ist innerhalb der Zahlungsfrist von max. 2 Wochen fällig. Bei nicht fristgemäßen Eingang der Standmiete kann der VA den Vertrag fristlos kündigen. Der VA ist dann von seiner Veranstalterpflicht zur Leistung befreit. Der TN schuldet die gesamte Standmiete. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieses gilt auch für Teilnehmer aus der europäischen Union und dem Ausland. Die Standgebühr ist vom TN auch dann zu entrichten, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnimmt.
Unteraussteller, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte
Der TN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des VA, den ihm zugewiesenen Standplatz ganz oder teilweise unter zu vermieten oder Dritten zu überlassen.
Kündigung
Der VA ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn
-
der TN falsche Angaben gemacht hat, oder
-
nicht gemeldete oder nicht zugelassene Waren ausgestellt
werden sollten,
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der TN den Standaufbau nicht pünktlich zum Beginn
abgeschlossen hat,
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die Standmiete nicht fristgemäß vollständig eingegangen
ist,
-
der TN seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abgetreten
hat.
Der VA ist dann von seiner Veranstalterpflicht zur Leistung befreit. Der TN schuldet die gesamte Standmiete.
GEMA
Dem TN ist es untersagt, gebührenpflichtige Unterhaltung insbesondere Musikwiedergabe an den Ständen anzubieten.
Ausschank und der Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln
Dem TN ist es untersagt weder entgeltlich noch unentgeltlich Getränke und Essen an die Besucher abzugeben.
Standaufbau und Standabbau
Der TN ist verpflichtet den Standaufbau und Standabbau in den angegebenen Zeiten abzuschließen. Der Abbau muss spätestens um 00.00 h am letzten Veranstaltungstag vollständig abgeschlossen sein.
Ist diesem nicht so, kann der VA den Vertrag kündigen bzw. Schadensersatz verlangen.
Betrieb des Standes
Der TN ist verpflichtet den Stand während der angegebenen Öffnungszeiten zu besetzen und zu bewirtschaften. Sollte der Stand während der Veranstaltungszeiten nicht besetzt sein, so ist vom TN eine Konventionalstrafe in Höhe der Standgebühr, mindestens jedoch von 500,00 €, zu entrichten. Die Reinigung des Standes auf der gesamten Länge des Standes obliegt dem TN. Der TN entsorgt seinen Müll und trennt diesen auch. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.
Standnutzung
Der VA ist berechtigt zu überprüfen, ob der Aussteller den bereitgesellten Stand hinsichtlich der Standgröße und der angegebenen W aren bzw. Dienstleistungen zweckmäßig nutzt.
Werden nicht angegebene Waren oder Dienstleistungen, insbesondere das Piercen und das Anbringen von Piercings, angeboten oder durchgeführt, so ist der VA berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des TN räumen zu lassen. Der TN hat für die Einhaltung aller für sein Waren- bzw. Dienstleistungsangebot geltenden Richtlinien und Gesetze zu sorgen. Wird dem VA ein Verstoß bekannt, kann der VA den Platz auf Kosten des TN räumen lassen.
Behörden, Ämter
Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Hygienevorschriften und der steuerlichen und gewerberechtlichen Vorschriften des Bundes, des Freistaates Bayern hingewiesen.
Dem TN ist bekannt, dass verschiedene Behörden, wie das Jugendamt, Finanzamt, Zoll, Polizei, Gesundheitsamt und Ordnungsamt, angemeldete und unangemeldete, sowie erkennbare und verdeckte Kontrollen machen können und werden. Alle Zeichen der verschiedenen Motorrad Clubs sind auf dem gesamten Gelände polizeilich verboten!
Ausstellerausweise
Jeder Stand bekommt eine festgelegte Anzahl von Ausstellerausweisen, den der Teilnehmer während des Verlaufes der Veranstaltung mit sich zu führen hat. Diese sind nicht übertragbar und veräußerbar. Eine Zuwiderhandlung hat den sofortigen Ausschluss des TN von dem weiteren Verlauf der Veranstaltung zur Folge. Der Stand wird auf Kosten des TN geräumt. Weitere benötigte Ausweise müssen beim VA beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen 15,00 € / Ausweis.
Bewachung
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der VA ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes, der Autos und Motorräder ist der Aussteller selbst verantwortlich. Diese gilt auf für die Auf- und Abbauzeiten, außerhalb der Öffnungszeiten.
Versicherung
Der TN ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Foto, Film, Ton
Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen ist auf dem Veranstaltungsgelände nur den vom VA zugelassenen Personen gestattet. Der VA hat das Recht zu Fotografieren und zu Filmen. Der TN tritt alle Rechte an den VA, die sich aus dem Fotografieren und Filmen seines Standes, seiner Person, seiner Mitarbeiter, Kunden, Waren und Dienstleistungen ergeben, ab. Es bedarf keiner weiteren Zustimmung zur Verwendung von Bildern, Ton und Filmen, die im Rahmen der Veranstaltung von befugten Personen erstellt wurden.
Haftung
Der VA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden an den Ausstellungsgegenständen, Standausrüstung, Autos und Motorräder. Der VA übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg, sowie die Gewinn- und Umsatzerwartung des TN aus der Veranstaltung.
Verjährung
Ansprüche des TN an den VA verjähren nach 6 Monaten, beginnend nach dem Ende der Veranstaltung und zwar dann, wenn der Anspruch entstanden ist und der TN von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen konnte.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstiges
Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen und von dem Veranstalter bestätigt worden sind.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: 01.10.2016